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Verbandstag

Der Verbandstag ist das höchste Organ des Verbandes. Ihm gehören mit Stimmrecht die Mitgliedsunternehmen sowie die Vorstände und besonderen Vertreter des Verbandes an. Die Verbandsräte gehören dem Verbandstag ohne Stimmrecht an. Der Verbandstag tagt jährlich einmal als ordentlicher Verbandstag. Außerordentliche Verbandstage können bei Notwendigkeit durch die Verbandsgremien oder den zehnten Teil der Mitglieder einberufen bzw. verlangt werden. Dem Verbandstag kommt die Satzungshoheit zu. Er wählt die Mitglieder des Vorstands und Verbandsrats direkt und stellt die Jahresabschlüsse fest. Außerdem beschließt er über die jährlichen Haushalts- und Wirtschaftspläne des Verbandes.