Wir beraten die Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes zu betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Themen. Unser Plus in der Beratung sind die praktischen Erfahrungen der Berater. Können wir einen Beratungsauftrag aus Kapazitätsgründen einmal nicht annehmen, sind wir bemüht, bei der Auswahl eines geeigneten Beraters/ Beratungsunternehmens behilflich zu sein.
Beim ersten Mal ist es noch schwer: die Gründung eines genossenschaftlichen Unternehmens ist ein komplexer Vorgang, der von der Geschäftsidee bis zur Eintragungsmitteilung des zuständigen Registergerichts reicht. Wir beraten Gründungsinitiativen in allen Phasen des Gründungsprozesses und zu allen Fragestellungen, die für eine erfolgreiche Gründung von Bedeutung sind.
GründungsleitfadenWir unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen hinsichtlich aller Aufgaben, die mit dem operativen und administrativen Geschäft einer Genossenschaft verbunden sind. Ob Strategie, Organisation oder Finanzierung – unsere Unternehmensberatung ist stets pointiert und lösungsorientiert.
In der Rechtsberatung konzentrieren wir uns auf Beratungsfelder, die als genossenschaftstypisch gelten können: Satzungsgestaltung, Geschäftsordnungen, Vorstandsdienstverträge oder Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen im Zusammenwirken der Organe einer Genossenschaft. Ansonsten kooperieren wir mit verschiedenen Fachanwälten, deren Expertise vom Arbeits- bis zum Steuerrecht reicht, und an die sich unsere Mitgliedsgenossenschaften bei Bedarf wenden können.
Steuerrechtliche Fragestellungen, zu denen wir unsere Mitgliedsunternehmen im Bedarfsfall beraten, sind auf spezifische steuerliche Gestaltungen bei Genossenschaften ausgerichtet. Sie reichen von der genossenschaftlichen Rückvergütung über die Verzinsung von Geschäftsguthaben bis hin zur Steuerbefreiung für sogenannte Vermietungsgenossenschaften.