Das Genossenschaftsgesetz regelt mehrere Prüfungen, denen sich eine Genossenschaft unterziehen muss. Die Durchführung dieser Prüfungen obliegt dem genossenschaftlichen Prüfungsverband, dem die Genossenschaft auf gesetzlicher Grundlage angehört.
Darüber hinaus stehen wir unseren Mitgliedern auch für Prüfungen zur Verfügung, denen sie sich aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften als dem Genossenschaftsgesetz unterziehen müssen oder die sie aus besonderen Gründen für erforderlich oder angebracht halten.
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist in ihrem Umfang und Turnus von bestimmten Größenkriterien der zu prüfe
Bei der Anmeldung einer neu
Soll eine insolvente Genossenschaft im Rahmen des Insolvenzrechts mit dem Instrument des "Insolvenzplanes" saniert werden, ist zum Schutz der Genossenschaftsmi
Ist eine Genossenschaft aufgelöst, d. h. ihre Abwicklung vorgesehen, können ihre Mitglieder unter Umständen trotzdem noch die Fortsetzung der aufgelö
Andere Prüfungen, die eine Genossenschaft betreffen können, sind z.B. im Umwandlungsg