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Prüfen

Das Genossenschaftsgesetz regelt mehrere Prüfungen, denen sich eine Genossenschaft unterziehen muss. Die Durchführung dieser Prüfungen obliegt dem genossenschaftlichen Prüfungsverband, dem die Genossenschaft auf gesetzlicher Grundlage angehört.
Darüber hinaus stehen wir unseren Mitgliedern auch für Prüfungen zur Verfügung, denen sie sich aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften als dem Genossenschaftsgesetz unterziehen müssen oder die sie aus besonderen Gründen für erforderlich oder angebracht halten.

Prüfungsordnung 2023

Prüfungsordnung 2023

Checkliste 1-Jahresprüfung § 53 Abs. 1 GenG

Checkliste 1-Jahresprüfung § 53 Abs. 1 GenG

Checkliste 2-Jahresprüfung § 53 Abs. 1 GenG

Checkliste 2-Jahresprüfung § 53 Abs. 1 GenG